Grenzgänger Frankreich–Schweiz: KVG oder französisches System im Jahr 2026?

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Wer in der Schweiz arbeitet und in Frankreich wohnt, landet ziemlich schnell bei derselben Frage: KVG oder französisches System? Umgangssprachlich wird oft von «KVG oder CMU» gesprochen. Gemeint ist das Optionsrecht, mit dem Grenzgängerinnen und Grenzgänger unter bestimmten Voraussetzungen zwischen der schweizerischen Krankenversicherung nach KVG und dem französischen Krankenversicherungssystem wählen können.

Das ist keine reine Preisfrage. Die Entscheidung beeinflusst auch ganz praktisch, wo und wie man sich später behandeln lassen kann.

Optionsrecht: eine Entscheidung mit langfristigen Folgen

Grundsätzlich gilt: Wer in der Schweiz arbeitet, untersteht dem schweizerischen Krankenversicherungssystem. Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich besteht jedoch ein Optionsrecht zwischen KVG und französischem System.

Die Entscheidung muss normalerweise innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz getroffen werden. Wer sich für das französische System entscheidet, muss eine Befreiung von der schweizerischen Versicherungspflicht beantragen.

Wichtig ist vor allem eines: Das ausgeübte Optionsrecht ist grundsätzlich nicht frei widerrufbar. Man kann also nicht einfach wechseln, weil die Prämie steigt oder das andere System später attraktiver wirkt.

Ein neues Optionsrecht entsteht nur in bestimmten Situationen (zum Beispiel bei der erstmaligen Erwerbstätigkeit in der Schweiz, einer Wiederaufnahme der Schweizer Erwerbstätigkeit nach Arbeitslosigkeit, einem Statuswechsel oder einem Wechsel des Wohnsitzstaates). Ein einfacher Arbeitgeberwechsel innerhalb der Schweiz reicht dagegen nicht automatisch aus.

Wenn die Situation nicht eindeutig ist, sollte sie deshalb vor jeder Entscheidung mit der zuständigen kantonalen Behörde und der französischen Krankenkasse geklärt werden.

Was kostet das KVG für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich 2026?

Die KVG-Prämie für Grenzgänger hängt nicht direkt vom Einkommen ab. Sie richtet sich unter anderem nach Versicherer und Altersgruppe.

Gemäss den offiziellen Prämien des Bundesamtes für Gesundheit kann eine erwachsene Person mit Wohnsitz in Frankreich 2026 beispielsweise bei Helsana für rund 200 CHF pro Monat ohne Unfalldeckung versichert sein. Andere Versicherer bieten ebenfalls KVG-Lösungen für Grenzgänger an.

Die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung sind vorgegeben. Eine günstigere Prämie bedeutet deshalb nicht automatisch schlechtere gesetzliche Leistungen.

Franchise und Selbstbehalt

Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 CHF pro Kalenderjahr. Eine höhere Wahlfranchise zur Prämienreduktion ist für Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland nicht vorgesehen.

Danach gilt ein Selbstbehalt von 10 % (maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene). Im gewöhnlichen Fall ergibt sich damit eine maximale ordentliche Kostenbeteiligung von 1’000 CHF pro Jahr.

Und wie funktioniert das französische System?

Wer sich als Grenzgänger für das französische System entscheidet, bezahlt seine Krankenversicherungsbeiträge über die Urssaf.

Für 2026 beträgt der Beitragssatz 8 %. Wichtig: Es handelt sich nicht einfach um 8 % des Schweizer Lohnes.

Für die Berechnung 2026 stützt sich die Urssaf auf die deklarierten Einkünfte von 2024, nach einem gesetzlichen Freibetrag in Höhe von 25 % der französischen Sozialversicherungs-Bemessungsgrenze.

Warum kann das KVG für Grenzgänger interessant sein?

1. Behandlung in der Schweiz

KVG-versicherte Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich können medizinische Leistungen in der Schweiz nach den schweizerischen Regeln beziehen. Das kann besonders praktisch sein, wenn man täglich in Basel arbeitet und Arzttermine, Facharztbesuche oder Physiotherapie in der Nähe des Arbeitsplatzes wahrnehmen möchte.

2. Weiterhin Zugang zur Versorgung in Frankreich

Mit dem KVG verliert man den Zugang zum französischen Gesundheitssystem nicht.

Der Schweizer Versicherer stellt das Formular S1 aus. Nach Registrierung bei der CPAM kann die versicherte Person Leistungen in Frankreich in Anspruch nehmen. Die Kosten werden anschliessend über die europäischen Koordinationsmechanismen zwischen den zuständigen Versicherungen abgewickelt.

Ein KVG-versicherter Grenzgänger kann also beispielsweise seinen Hausarzt in Frankreich behalten und gleichzeitig bestimmte Behandlungen in der Schweiz durchführen lassen.

Eine französische Zusatzversicherung bleibt oft sinnvoll

Unabhängig davon, ob ein Grenzgänger KVG oder das französische System gewählt hat, können bei Behandlungen in Frankreich Restkosten entstehen. Eine französische Zusatzversicherung («mutuelle») kann deshalb sinnvoll sein.

Je nach Vertrag können beispielsweise Kosten für Zahnbehandlungen, Brillen, Hörgeräte, Honorardifferenzen oder andere Leistungen ergänzt werden.

3. Die Prämie steigt nicht mit dem Einkommen

Die KVG-Prämie wird nicht als Prozentsatz des Einkommens berechnet. Bei höheren Einkommen kann dies finanziell interessant sein. In anderen familiären oder finanziellen Situationen kann dagegen das französische System vorteilhafter sein.

4. Praktischer Zugang zur Schweizer Versorgung

Wer in Basel arbeitet und im Elsass wohnt, kann Termine in der Schweiz oft leichter in den Arbeitsalltag integrieren. Das kann bei geplanten Behandlungen ebenso praktisch sein wie bei medizinischen Problemen, die kurzfristig abgeklärt werden müssen.

Was gilt bei einem Unfall?

Die Unfallversicherung muss von der Krankenversicherung getrennt betrachtet werden.

Arbeitnehmende in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Wichtig für Grenzgänger im französischen Krankenversicherungssystem: Das Optionsrecht betrifft die Krankenversicherung, nicht die obligatorische Schweizer Unfallversicherung. Ist ein Unfall nach UVG gedeckt, kann sich auch ein in Frankreich krankenversicherter Grenzgänger im Rahmen der Unfallversicherung in der Schweiz behandeln lassen.

Bei einem anerkannten UVG-Fall gelten keine Franchise und kein Selbstbehalt der Krankenversicherung.

Vereinfacht kann man sich merken: Krankheit = System des Optionsrechts; gedeckter Unfall = Schweizer Unfallversicherung des Arbeitgebers.

KVG und Physiotherapie in Basel

Ein Grenzgänger mit KVG kann Physiotherapie in der Schweiz beziehen, wenn die Voraussetzungen der obligatorischen Krankenversicherung erfüllt sind.

Im KVG erfolgt Physiotherapie in der Regel auf ärztliche Verordnung in Serien von neun Sitzungen. Bei einem über UVG gedeckten Unfall wird die Behandlung dagegen der zuständigen Unfallversicherung verrechnet.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Physiotherapie-Verordnung in der Schweiz: Unfall oder Krankheit?.

Sie können auch direkt unser Physiotherapie-Angebot in Basel ansehen oder einen Termin buchen.

Eine lokale Anlaufstelle: CDTF in Saint-Louis

Für Personen, die im Haut-Rhin wohnen und in der Schweiz arbeiten, ist das Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers du Haut-Rhin (CDTF) eine hilfreiche lokale Anlaufstelle. Der unabhängige Verein unterstützt Grenzgänger bei Themen wie Krankenversicherung, Optionsrecht, Steuern, Arbeitslosigkeit, Rente und administrativen Fragen.

Mehr Informationen: CDTF (Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers du Haut-Rhin).

Offizielle Quellen (Stand 2026)

Allgemeine Informationen, Stand 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

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