Physiotherapie-Verordnung in der Schweiz: 9 Sitzungen, Unfall oder Krankheit?

Specialist physiotherapist in sports physio and rehabilitation guiding a patient in Basel

In der Schweiz kann Physiotherapie je nach Situation über die obligatorische Krankenversicherung oder über die Unfallversicherung abgerechnet werden. Klingt einfach, ist im Alltag aber schnell verwirrend: Krankheit oder Unfall? Neun Sitzungen? Neue Verordnung? Und was passiert, wenn die Behandlung länger dauert?

Hier sind die wichtigsten Regeln, ohne unnötiges Versicherungsdeutsch.

Eine Physiotherapie-Verordnung umfasst in der Regel 9 Sitzungen

Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) wird Physiotherapie übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und von einer zur Tätigkeit zulasten der Grundversicherung zugelassenen Physiotherapeutin oder einem zugelassenen Physiotherapeuten durchgeführt wird.

Eine Verordnung umfasst maximal 9 Physiotherapie-Sitzungen. Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Reichen diese neun Termine nicht aus, kann die Ärztin oder der Arzt eine weitere Verordnung ausstellen.

Wie oft kann eine Physiotherapie-Verordnung erneuert werden?

Für dieselbe Behandlung übernimmt die Krankenversicherung bis zu vier Verordnungen mit je neun Sitzungen, also maximal 36 Sitzungen, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Wichtig: Die vier Verordnungen gelten pro Behandlungsfall, nicht pro Kalenderjahr. Der 1. Januar setzt den Zähler also nicht plötzlich zurück.

In der Praxis braucht man diese 36 Sitzungen allerdings eher selten. Viele Behandlungen sind deutlich früher abgeschlossen.

Was passiert nach 36 Sitzungen?

Wenn eine Physiotherapie für denselben Behandlungsfall über 36 Sitzungen hinaus weitergeführt werden muss, reicht im Rahmen des KVG nicht einfach eine fünfte Verordnung.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss einen Bericht an den Vertrauensarzt beziehungsweise die Vertrauensärztin des Krankenversicherers senden. Darin wird begründet, weshalb die Fortsetzung der Behandlung medizinisch notwendig ist, und es wird ein Vorschlag für die weitere Behandlungsdauer beziehungsweise die Anzahl zusätzlicher Sitzungen gemacht.

Im Alltag hört man dafür oft den Begriff Langzeitverordnung. Rechtlich geht es eher um eine beantragte Kostenübernahme für eine längerfristige Physiotherapie, über die der Versicherer anhand des ärztlichen Berichts entscheidet.

Das betrifft vor allem spezielle Situationen (zum Beispiel neurologische Erkrankungen, komplexe chronische Krankheitsbilder oder längere Rehabilitationen nach grösseren Eingriffen).

Krankheit oder Unfall: warum ist der Unterschied wichtig?

In der Schweiz entscheidet die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall unter anderem darüber, welche Versicherung die Behandlung bezahlt.

Eine Krankheit ist im Sozialversicherungsrecht eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Ein Unfall ist rechtlich eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit zur Folge hat.

Typische Beispiele für einen Unfall

  • ein Sturz mit dem Fahrrad mit einer Schulterverletzung;
  • ein Fehltritt auf einer Treppe mit einer Sprunggelenksdistorsion;
  • eine Kollision beim Sport;
  • ein Sturz bei der Arbeit;
  • ein Schlag auf den Kopf mit einer Gehirnerschütterung.

In solchen Situationen gibt es in der Regel ein klar erkennbares, plötzliches Ereignis von aussen.

Und wann handelt es sich eher nicht um einen Unfall?

Beschwerden, die ohne klar definiertes Ereignis allmählich entstehen, werden in der Regel als Krankheit behandelt.

Zum Beispiel:

  • Rückenschmerzen, die über mehrere Wochen zunehmen, ohne Sturz oder Trauma;
  • eine Tendinopathie nach einer schrittweisen Steigerung der Trainingsbelastung;
  • eine symptomatische Arthrose;
  • Nackenschmerzen, die sich am Arbeitsplatz langsam entwickelt haben;
  • Knieschmerzen durch wiederholte Überlastung ohne akutes Ereignis.

Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer eindeutig. Das Unfallversicherungsrecht kennt bestimmte Körperschädigungen, beispielsweise gewisse Frakturen, Luxationen sowie Verletzungen von Meniskus, Muskeln, Sehnen oder Bändern, die gesondert beurteilt werden. Ob die Unfallversicherung leistungspflichtig ist, entscheidet der Versicherer im Einzelfall, insbesondere wenn Abnützung oder eine Vorerkrankung eine wesentliche Rolle spielen könnten.

Wer ist in der Schweiz unfallversichert?

Arbeitnehmende in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert, also beispielsweise gegen Sport-, Fahrrad- oder Haushaltsunfälle.

Wer weniger als acht Stunden pro Woche bei diesem Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen Arbeitgeber nicht in gleicher Weise gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Was bedeutet das für die Kosten?

Wird ein Unfall anerkannt und von der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG übernommen, werden die notwendigen Behandlungskosten für die versicherte Person ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen.

Bei einer Krankheit, die über das KVG abgerechnet wird, gelten dagegen die jährliche Franchise und der Selbstbehalt der Krankenversicherung.

Physiotherapie nach einem Unfall

Auch nach einem Unfall erfolgt Physiotherapie auf ärztliche Verordnung. Seit 2025 wird in der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ein einheitliches Verordnungsformular verwendet; Physioswiss empfiehlt dessen Nutzung auch im Bereich der Krankenversicherung.

Für eine Behandlung nach einem Unfall bringen beziehungsweise übermitteln Sie dem Physio-Team am besten:

  • die ärztliche Physiotherapie-Verordnung;
  • den Namen der Unfallversicherung;
  • die Schaden- oder Fallnummer, falls bereits vorhanden;
  • relevante Arzt- oder Operationsberichte, sofern diese für die Rehabilitation wichtig sind.

Sie haben eine Physiotherapie-Verordnung?

Hier finden Sie unser Physiotherapie-Angebot in Basel oder Sie können direkt einen Termin online buchen.

Wenn unklar ist, ob eine Behandlung über Krankheit oder Unfall abgerechnet wird, können wir mit Ihnen prüfen, welche Angaben auf der Verordnung benötigt werden und welche Unterlagen sinnvoll sind. Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme liegt jedoch immer beim zuständigen Versicherer.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Allgemeine Informationen, Stand 2026. Sie ersetzen weder einen individuellen Versicherungsentscheid noch eine Rechtsberatung.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *